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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 4 KR 206/15   

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https://dejure.org/2017,95118
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 4 KR 206/15 (https://dejure.org/2017,95118)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.05.2017 - L 4 KR 206/15 (https://dejure.org/2017,95118)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - L 4 KR 206/15 (https://dejure.org/2017,95118)
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  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 4 KR 206/15
    Bezüglich der Kostenübernahme sei auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 1 BvR 347/98) und des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen: B 1 KR 7/05 R) zu verweisen.

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 06.12.2005, AZ: 1 BvR 347/98) sei anzuwenden.

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 4 KR 206/15
    Denn ein Seltenheitsfall setzt voraus, dass eine Krankheit weltweit nur extrem selten auftritt und deshalb im nationalen wie im internationalen Rahmen weder systematisch erforscht noch systematisch behandelt werden kann (BSG, Urt. v. 21.3.2013, Az: B 3 KR 2/12 R, Rn. 25 mwN, zit. nach juris).

    Die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht dabei nicht uneingeschränkt für jede Art von medizinischer Versorgung; alle Behandlungsformen, auch solche im Krankenhaus, müssen nach §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 28 Abs. 1 SGB V iVm der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 21.3.2013, Az: B 3 KR 2/12 R, Rn. 11ff. mwN, zit. nach juris) den für die gesamte GKV festgelegten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien genügen.

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 4 KR 206/15
    Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V kann nicht dazu genutzt werden, die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine bestimmte Untersuchungs- oder Behandlungsmethode losgelöst von einer tatsächlichen Kostenbelastung abstrakt klären zu lassen (vgl. hierzu und im Folgenden: BSG, Urt. v. 28.03.2000, Az: B 1 KR 21/99 R, Rn. 30, zit. nach juris).
  • BSG, 26.07.2004 - B 1 KR 30/04 B

    Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 4 KR 206/15
    Schlussendlich kann der Kläger von der Beklagten die Kosten auch nicht wegen der Ersparnis von Aufwendungen für andere Therapien beanspruchen, denn sonst könnte die krankenversicherungsrechtliche Beschränkung auf bestimmte Formen der Leistungserbringung letztlich durch den Anspruch auf (teilweise) Kostenerstattung ohne Weiteres durchbrochen werden (BSG, Beschl. v. 26.07.2004, Az: B 1 KR 30/04 B, Rn. 4 mwN, zit. nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 4 KR 45/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 4 KR 206/15
    Als Basis für die Herausbildung eines Konsenses können alle international zugänglichen einschlägigen Studien dienen; in ihrer Gesamtheit kennzeichnen sie den Stand der medizinischen Erkenntnisse (so auch der erkennende Senat, Urt. v. 08.11.2006, Az: L 4 KR 45/06; Urt. v. 11.01.2011, Az: L 4 KR 84/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 84/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 4 KR 206/15
    Als Basis für die Herausbildung eines Konsenses können alle international zugänglichen einschlägigen Studien dienen; in ihrer Gesamtheit kennzeichnen sie den Stand der medizinischen Erkenntnisse (so auch der erkennende Senat, Urt. v. 08.11.2006, Az: L 4 KR 45/06; Urt. v. 11.01.2011, Az: L 4 KR 84/05).
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